Wer in Deutschland ein KFZ zulassen möchte ist automatisch dazu verpflichtet KFZ-Steuer zu zahlen. Dabei ist es ganz egal, ob man einen PKW, ein Motorrad, einen Transporter, einen LKW oder einen Bus anmeldet. Auch bei der privaten oder geschäftliche Nutzung macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. Die Steuerpflicht beginnt dabei mit dem Tag der Zulassung, die in der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle erfolgt. Zuständig für den Einzug der Steuer ist das lokale Hauptzollamt, das auch bei Nichtzahlung tätig wird.

Wie bei allen Steuerangelegenheiten gibt es auch bei der vergleichsweise leicht zu durchschauenden KFZ-Steuer einige Dinge die beachtet werden sollten. Wer zum ersten Mal ein KFZ zulässt, wird daher einige Fragen haben, die wir in diesem Beitrag beantworten möchten.

Wie hoch ist die KFZ-Steuer

Im Jahr 2009 wurde die KFZ-Steuer erstmals seit 60 Jahren reformiert. Zuvor war die Steuer lediglich von einem Kriterium abhängig, wird fortan jedoch nach Art des Motors sowie dem Schafstoffausstoß berechnet. Mit der Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes sollt der Kauf von emissionsärmeren Fahrzeug gefördert werden. Auch für Automobilhersteller stieg damit der Druck an immer umweltfreundlicheren Fahrzeuge. Auf der Webseite des Bundesfinanzministerium steht ein KFZ-Steuerrechner bereit mit dem sich die Höhe der Abgabe genauesten berechnen lässt.

Wann erhält man den Steuerbescheid

Am Tag der Zulassung erhält der Fahrzeughalter noch keinen Steuerbescheid. Folglich muss auch die KFZ-Steuer nicht direkt in der KFZ-Zulassungbehörde beglichen werden. Stattdessen wird dem Steuerpflichtigen etwa zwei Wochen nach der Zulassung der Steuerbescheid von der Zollverwaltung zugestellt.

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Wie wird die KFZ-Steuer bezahlt

Die Zahlung der KFZ-Steuer ist nur durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren möglich, die bei der Zulassung des Fahrzeugs ausgefüllt werden muss. Weicht der Inhaber des Girokontos vom Fahrzeughalter ab, müssen beide das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben. Eine Barzahlung bei Zulassung des Fahrzeugs ist nicht möglich, da zum einen das Hauptzollamt die Steuer verwaltet und zum anderen ein jährlicher Einzug der Steuer sichergestellt werden soll.

Was passiert mit einem Guthaben bei vorzeitiger Fahrzeugabmeldung?

Wird das Fahrzeug innerhalb eines Steuerjahres abgemeldet, wird der zu viel bezahlte Beitrag erstattet. Dies geschieht üblicher Weise drei Wochen nach Abmeldung des Fahrzeugs auf die Bankverbindung, die dem Hauptzollamt durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bekannt ist. Eine Barauszahlung des Guthabens oder eine Ausstellung eines Verrechnungschecks ist nicht möglich.

Muss ich mein KFZ selbst anmelden?

Um Zeit zu sparen kann auch eine lokaler KFZ Zulassungsdienst Berlin beauftragt werden. Die Mitarbeiter werden die benötigten Formulare und Unterlagen im Voraus von Ihnen unterschreiben lassen, damit die KFZ-Steuer auch ohne Ihre Anwesenheit bei der Anmeldung des Fahrzeugs von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Solche Dienstleister bieten häufig auch einen Abhol- und Bringservice, liefern Wunschkennzeichen und übernehmen alle Angelegenheiten, damit Sie die langen Wartezeiten bei der Zulassungsstelle umgehen können.

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