Schnell ein Selfie mit der Freundin aus dem Sommerurlaub online stellen und dazu auch noch ein Bild von dem Strandhaus eines Freundes. Klar darf man das, Bilder von einer Freundin und ein Haus eines Freundes sind ja nichts Verbotenes. Aber stimmt das wirklich? Ob Portraitfotografie oder Familienfotos es gibt einiges zu beachten.

„Bitte lächeln!“

Heutzutage wird alles in Fotos festgehalten. Hier ein Foto, hier ein Bild und ab und zu auch eine Ablichtung von anderen, die es nicht einmal mitbekommen. Unsere Smartphones und Festplatten sind voll von diversem Bildmaterial und ab und zu, wenn uns danach ist, posten wir auf Instagram, Facebook und Co. Bilder nach unserem Belieben. Freunde und Freunde von Freunden sehen die Bilder, können sie wiederum auch auf ihren Handys speichern und nach Belieben weiterverbreiten. Von Datenschutz ist in unserer heutigen Gesellschaft kaum noch etwas übrig. Man wird wahrscheinlich keinem Freund einen Anwalt auf den Hals hetzten, weil dieser ein Foto mit einem selbst darauf online stellte. Doch nicht jeder ist in Sachen Recht so gnädig.

#Copyright

„Mein Gesicht hat ein Copyright!“ So und nicht anders könnte man es nennen, denn niemand außer einem selbst, kann entscheiden, welche Bilder wo, wer besitzen und veröffentlichen darf. Auch eine mündliche Zusage, dass einer deiner Freunde ein Foto von dir bei Facebook posten darf, reicht nicht aus, dies als zulässige Genehmigung anzusehen. Erst eine schriftliche Zusicherung, also ein Vertrag, in dem Fotograf und der Fotografierte für die Veröffentlichung des Bildes Unterschrieben haben, ist gesetzlich vertretbar. Anders sieht es bei dem Ablichten von großen Personengruppen aus. Hier darf sogar ein solches Foto in das Internet gestellt werden, solange keiner der abgebildeten Menschen aus der Masse hinaus sticht. Doch nicht nur auf Gesichter gibt es ein sogenanntes Copyright, dieses gilt auch für Gebäude, die nicht als öffentliche Kunstwerke gelten und für die Gewerbliche Nutzung von Markenprodukten, Logos oder Namensschilder.

Ein Shoot mit dem Sofa

Schnell mal durch den Designerladen gehuscht und ein Paar von den Luxus-Designersofas abgelichtet, dann einen fetten Sportwagen an einer Straßenecke fotografiert und die extravagante Tasche einer Fußgängerin wurde natürlich auch in einem Foto festgehalten. Aber Vorsicht ist hier geboten, denn das schwere Folgen haben, denn was man selber nicht weiß, ob die Gegenstände Urheberrechtlich geschützt sind. Ob es Schmuck, ein Gemälde oder ein Designer-Fahrrad ist, alles wurde letztendlich von jemanden erfunden, kreiert und entworfen, sowie hergestellt. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass der Designer selber entscheiden kann, wie seine Produkte in den Umlauf kommen. Viele Designer leben davon, dass Kunden Ihre Produkte in Sozial Media Netzwerken teilen, dennoch ist es deshalb nicht gleich rechtens. Sollte man ein wenig mehr zu der umfangreichen Materie erfahren wollen, einfach „Fotograf Frankfurt“ in die Google Suche eingeben und schnell wird man fündig, denn wer weiß in diesem Thema besser Bescheid, als ein Profi mit Fotostudio?

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Sollte man ein leidenschaftlicher Fotograf sein und man du einfach alles, jeden Eindruck und jedes Geschehnis in einem Foto festhalten wollen, bleibt einem natürlich nichts anderes übrig, als sich seinem Zwang zu beugen. Dennoch ist natürlich beim Veröffentlichen der Fotos immer Vorsicht geboten, denn das kann schnell zu einer Abmahnung und einer saftigen Geldstrafe führen. Und außerdem muss man ja auch nicht immer alles mit anderen teilen, es reicht auch, wenn man sich ganz alleine an der Schönheit eines Bildes erfreut.

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